Aktuelles

Kita-Streik und SBS-Maßnahmen

Aufgrund des Kita-Streiks sind in vielen Kindertageseinrichtungen SBS-Stunden ausgefallen.

Die L-Bank hat der ARGE SBS bestätigt, dass wie bereits in unserem Rundschreiben vom 04.05.2015 mitgeteilt, dieser Streik auch von Seiten der L-Bank als höhere Gewalt eingestuft wird.

Dennoch weist die L-Bank darauf hin, dass ungeachtet dessen die Kindertageseinrichtungen und deren Kooperationspartner verpflichtet sind, in mit Mitteln aus SPATZ geförderte Sprachfördermaßnahmen Stunden, die aufgrund des Kita-Streiks ausgefallen sind, möglichst nachzuholen.

Zugleich verweist die L-Bank aber auch darauf, dass gemäß der geltenden SPATZ-Richtlinie (Verwaltungsvorschrift) vom 27.10.2014, Ziffer 6.6 „…von einem Widerruf des Zuwendungsbescheids und einer Rückforderung abgesehen werden..“ kann, wenn der Träger die ausgefallenen Stunden nicht zu vertreten hat. Die L-Bank hat signalisiert, bei SBS-Stunden, die aufgrund des Kita-Streiks ausgefallen sind und die aus terminlichen oder anderen Gründen nicht nachgeholt werden konnten, wohlwollend zu prüfen, ob Ziffer 6,6 der Förderrichtlinie zur Anwendung kommen kann – und aus Kulanz auf eine Rückforderung von Fördermitteln (etwa wenn aufgrund des Streiks statt 36 nur z. B. 33 Stunden durchgeführt werden konnten) verzichtet werden kann.

Die Kooperationspartner sollten bis Ende des laufenden Kita-Jahres dennoch möglichst versuchen die ausgefallenen Stunden nachzuholen. Es wird außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die L-Bank voraussichtlich die Begründung „Kita-Streik“ nur für SPATZ-Fördermaßnahmen in kommunalen Kindertageseinrichtungen als Begründung dafür anerkennen wird, dass die vorgeschriebene Anzahl von Stunden nicht durchgeführt werden konnten. Bei SPATZ-Fördermaßnahmen in Kindertageseinrichtungen in kirchlicher oder freier Trägerschaft, in denen die vorgeschriebene Anzahl von Förderstunden nicht erreicht wurde, wird die L-Bank nach Kenntnis der ARGE diese Begründung grundsätzlich nicht anerkennen.

In Ausnahmefällen können überdies die durch den Kita-Streik ausgefallenen Stunden auch anerkannt werden, wenn diese in Form von Doppelstunden oder auch mehrfach verlängerter Unterrichtszeit anderer SBS-Stunden nachgeholt werden.

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