Antragsstellung für SBS-Maßnahmen

Grundlage für die Förderung von SBS-Maßnahmen, als ein Förderweg innerhalb der Sprachförderung Kolibri ist die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Umsetzung der Gesamtkonzeption Kompetenzen verlässlich voranbringen (VwV Kolibri).

Vor Antragsstellung bei der L-Bank sollte die Bildungskooperation bei der ARGE SBS registriert werden. Weitere Informationen zu Bildungskooperationen, deren  Prüfung und Registrierung sind hier zu finden: Bildungskooperationen

Anträge auf Förderung von Sprachfördermaßnahmen mit dem Förderweg SBS müssen bis spätestens 30. November des laufenden Schuljahres bei der L-Bank eingangen sein. Für die Antragsstellung ist der Träger der Kindertageseinrchtung verantwortlich.

Der Antrag auf Födermittel steht zum Download auf der Internetseite der L-Bank zur Verfügung: Antrag innerhalb von Kolibri