seit dem 22.02.2021 ist in den Kitas wieder ein Regelbetrieb unter Pandemiebestimmungen möglich.
Nach Abstimmung mit dem Träger der Einrichtung können SBS-Maßnahmen stattfinden.
Die Träger der Einrichtungen können entscheiden, ob SBS-Maßnahmen in den einzelnen SBS-Bildungskooperationen durchgeführt werden dürfen oder nicht.
Die Bestimmungen und Vorgaben der Einrichtungen sind individuell mit den Bildungspartnern zu klären und entsprechend zu beachten.