Förderung
Seit dem 01.08.2012 ist „Singen-Bewegen-Sprechen“ ein Förderweg der Gesamtkonzeption Kolibri. Sofern die entsprechenden Fördervoraussetzungen erfüllt sind, wird auf Antrag des jeweiligen Trägers der Kindertageseinrichtung die Durchführung von SBS-Maßnahmen in einer Kindertageseinrichtung im Rahmen von Kolibri gefördert.Wesentliche Fördervoraussetzungen für SBS-Maßnahmen im Rahmen von „Kolibri“
- Die SBS-Maßnahme wird mit einer Gruppe von Kindern durchgeführt, von denen mindestens drei einen besonderen Sprachförderbedarf aufweisen.
- Die SBS-Maßnahme wird im Rahmen einer anerkannten Bildungskooperation zwischen Kindertageseinrichtung und einer öffentlichen Musikschule, einem eingetragenen und als gemeinnützig anerkannten Verein der Amateurmusik oder einer kirchlichen Institution durchgeführt.
- Die SBS-Maßnahme wird gemäß dem „SBS-Rahmenplan“ sowie der VwV Kolibri umgesetzt.
- Die SBS-Maßnahme wird von einer in SBS zertifizierten, musikpädagogischen Fachkraft im Tandem mit einer Pädagogischen Fachkraft durchgeführt. Voraussetzung für die Zertifizierung ist (1) eine abgeschlossene Hochschulausbildung in EMP/ Rhythmik oder eine vergleichbare Kompetenz, sowie (2) eine Weiterbildung in „Singen-Bewegen-Sprechen“
Detailinformationen zu den Fördervoraussetzungen und die Fördermöglichkeiten von SBS-Maßnahmen im Rahmen von SPATZ finden Sie in der entsprechenden Förderrichtlinie (Verwaltungsvorschrift) des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.
Ausführliche Informationen zur Föderung sind in der Förderrichtlinie aufgeführt.