Registrierung von Bildungskooperationen

Eine Voraussetzung für die Förderung von SBS-Maßnahmen im Rahmen der Gesamtkonzeption KOLIBRI ist, dass die Maßnahmen von der Kindertageseinrichtung im Rahmen einer Bildungskooperation mit einer öffentlichen Musikschule, einem Verein der Amateurmusik oder einer kirchlichen Institution durchgeführt werden.
In den Anträgen auf Fördermittel für die Durchführung von SBS-Maßnahmen ist vom Träger der Kindertageseinrichtung (Antragssteller) für jede beantragte SBS-Maßnahme nachzuweisen, dass eine solche Bildungskooperation besteht.
Die Prüfung sowie die Registrierung der Bildungskooperation und die Bestätigung gegenüber der L-Bank, dass die Bildungskooperation die Bedingungen erfüllt, übernimmt die ARGE SBS.

Die Registrierung neuer SBS-Bildungskooperationen ist jederzeit möglich und sollte vor Antragsstellung erfolgen. Die Kooperationspartner stellen den Antrag auf Registrierung gemeinsam.

SBS-Bildungskooperationen bitte über folgenden Link online registrieren:

Digitale Registrierung von SBS-Bildungskooperationen

Nach erfolgter Prüfung des Antrags durch die ARGE SBS und Registrierung wird eine SBS-Registrierungsnummer zugeteilt, die im Antrag auf Fördermittel, der an die L-Bank gestellt wird, anzugeben ist. Die Die Registrierungsnummer wird Ihnen von der ARGE SBS per E-Mail mitgeteilt.

Die L-Bank ist zuständig für die Antragsstellung, Auszahlung der Fördermittel und Prüfung des Verwendungsnachweises. Der Träger der Kindertageseinrichtung muss den Antrag auf Fördermittel spätestens bis zum 30.11. des laufenden Förderjahres bei der L-Bank einreichen. Weitere Informationen zur Antragsstellung: Antrag auf Fördermittel (externer Link)

Wichtige Hinweise:

  • Arbeitshilfe zur Registrierung von Bildungskooperationen
  • Die jeweiligen Registrierungsnummern sind einrichtungsbezogen und sind auch für die Folgejahre gültig. Änderungen in Bezug auf den Kooperationspartner oder die SBS-Lehrkraft sind der ARGE SBS unverzüglich dem mitzuteilen. Musikschulen, Vereine und kirchliche Institutionen können Änderungen über den internen Bereich selbständing vornehmen. Träger der Kindertageseinrichtungen können Änderungen entweder dem Bildungspartner direkt mitteilen oder der ARGE SBS per E-Mail.
  • Für eine Registrierung einer neuen Bildungskooperation ist es notwendig, dass der Antrag vollständig ausgefüllt und vom zweiten Bildungspartner per E-Mail bestätigt wird. Bitte achten Sie daher auf die korrekten Kontaktangaben insebesonders bei der E-Mail Adresse der/des 1. Ansprechpartnerin/s.
  • Eine Registrierung ist u.a. nur möglich, wenn die Bildungskooperation besteht aus einer Kindertageseinrichtung entsprechend § 1 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) oder einem Schulkindergarten einerseits und andererseits
    °einer kommunale Musikschule oder einer Musikschule in frei-gemeinnütziger Trägerschaft, die gemäß § 75 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - in Verbindung mit § 11 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg und § 4 des baden-württembergischen Jugendbildungsgesetzes als Träger der außerschulischen Jugendbildung anerkannt ist

    °oder einem eingetragenen und als gemeinnützig anerkannten Verein der Amateurmusik

    °oder einer kirchlichen Institution
     
  • Bildungskooperationen von Kindertageseinrichtungen mit einem anderen Partner erfüllen nicht die Fördervoraussetzung für die Förderung von SBS-Maßnahmen im Rahmen der Sprachförderung SPATZ. Auf Pkt. 1.1.2 der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über Zuwendungen zur Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf (SPATZ-Richtlinie) vom 21. Juli 2015 wird verwiesen.
  • Nach erfolgter Prüfung erhalten die beiden Partner der Bildungskooperation eine Mitteilung, ob die Bildungskooperation die Bedingungen besitzt, damit mit ihr SBS-Maßnahmen durchgeführt werden können, die die Fördervoraussetzungen von SPATZ erfüllen. Sollte dies der Fall sein, wird dies auch der L-Bank mitgeteilt und dieser die Registrierungs-Nr. übermittelt, unter der die Bildungskooperation bei der ARGE geführt wird.
  • Die zugeteilte SBS-Registrierungsnummer ist im Antrag auf Fördermittel bei der L-Bank anzugeben
  • Die Registrierungsnummern sind einrichtungsbezogen und bleiben auch für das Folgejahr gültig.